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Aktuelles Maßnahmenpaket (41 Punkte Paket) der Koalition eine Mogelpackung ?!
Der Koalitionsausschuss hat gestern Abend auf eine Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung geeinigt. Neben Geld soll jeder Steuerzahler in Zukunft auch Mühe und Ärger sparen können. Bei näherer Beleuchtung des Maßnahmenpaketes muss jedoch festgestellt werden, daß dieses Paket dem Anspruch der Steuervereinfachung und Bürokratieabbau nicht gerecht wird.
Das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung soll jährliche Entlastungen um rund 590 Mio. € bringen. Der Abbau von Steuerbürokratie soll zudem Unternehmen Einsparungen in Höhe von rund 4 Mrd. € pro Jahr bringen. Für die Bundesminister Brüderle und Schäuble ist die Entscheidung ein klarer Schritt Richtung Vereinfachung und Steuerentlastung. Leider entspricht dieses nicht der Wirklichkeit. Die bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung haben bisher eher das Gegenteil bewirkt. Der Koalitionsausschuss einigte sich am 9.12.2010 auf eine Reihe von Maßnahmen, die spätestens zum 1.1.2012 in Kraft treten sollen. Eine baldige Kabinettsbefassung ist der nächste Schritt zur Umsetzung des Pakets. Einige Maßnahmen könnten auch rückwirkend zum 1.1.2011 rechtswirksam werden. Dazu gehören insbesondere diejenigen Maßnahmen, die kostenneutral sind. Unter anderem sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Steuererklärung alle 2 Jahre Nicht unternehmerisch tätige Bürger können künftig wählen, ihre Einkommensteuererklärungen nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben können. Diese Fristverlängerung wird nur denjenigen Steuerpflichtigen nutzen, die keine Steuererstattung erwarten. Für alle anderen Steuerpflichtigen ist diese Regelung nicht von Relevanz.
Vorausgefüllte Steuererklärung Eine vom Finanzamt vorausgefüllte Steuererklärung soll die Erstellung der Steuererklärung vereinfachen. Soweit Daten der Finanzverwaltung vorliegen, füllt sie diese automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung aus. Ziel ist es, für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten. Aber auch hier ist dieses Vorhaben letztendlich für keinen Steuerpflichtigen von Vorteil. Die überwiegende Zahl der Steuererklärung wird durch EDV Programme elektronisch erstellt. Die amtlichen Vordrucke werden häufig nicht genutzt. Insofern ist eine vorausgefüllte Steuererklärung letztendlich ohne Bedeutung. Das Vorgehen unterstützt auch die Steuerpflichtigen nicht bei der Erstellung der Erklärungen.
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920,00 auf 1.000,00 Euro Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 920 € auf 1.000 €. Das Sammeln von Belegen wird damit für noch mehr Steuerpflichtige entbehrlich. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Mio. Dieser Vorschlag nützt nur Arbeitnehmern die erfahrungsgemäß erheblich geringere Werbungskosten haben. Alle anderen werden weiterhin Belege sammeln müssen, da zu Beginn eines Jahres nicht feststeht wie hoch die Werbungskosten sein werden und ob der Grenzbetrag überschritten wird. Insofern ist hier für den Steuerpflichtigen keine Verwaltungsvereinfachung spürbar. Die Entlastungswirkung beträgt für den einzelnen Steuerpflichtigen beträgt monatlich unter 3,00 Euro im Monat. Insofern kann hier von einer Entlastung nicht wirklich gesprochen werden. Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wird vereinfacht Eltern können Kinderbetreuungskosten zukünftig einfacher absetzen. Es macht keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Mehr Familien mit Kindern können von diesem Steuervorteil profitieren. Damit ist eine Entlastung von 60 Mio. € verbunden. Diese Regelung ist zu begrüßen da der Abzug von Kinderbetreuungskosten vereinfacht wird.
Vereinfachung der Entfernungspauschale Wer abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und das Auto benutzt, um zur Arbeit zu kommen, muss dies zukünftig nicht mehr täglich nachweisen, sondern lediglich für das Gesamtjahr.
Kindergeld: Wegfall der Einkommensprüfung für volljährige Kinder Die jetzige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern für die Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen Einkommensschwächere Familien können auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004 € weiterhin Kindergeld beziehen. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Mio. €.
Fazit: Die geplanten Maßnahmen sind in keiner Weise dazu geeignet zu einer Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens beizutragen. Viel heiße Luft ohne spürbare Vorteile für den Steuerpflichtigen. Wieder einmal wird eine Chance vertan eine wirkliche Reform und eine Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens zu beschließen. |