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TOP Steuerberater entschied Focus Money über die GDS!... entschied Focus Money in der Ausgabe 35/2009.


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Schweiz und Deutschland paraphieren Steuerabkommen PDF Drucken

Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert.
Es sieht vor, dass Personen mit Wohnsitz in Deutschland ihre bestehenden Bankbeziehungen in der Schweiz nachbesteuern können, indem sie entweder eine einmalige Steuerzahlung
leisten oder ihre Konten offenlegen.

Künftige Kapitalerträge und - gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz unterliegen einer Abgeltungsteuer deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zudem wird der gegenseitige Marktzutritt für Finanzdienstleister verbessert.
Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und soll Anfang 2013 in Kraft treten. Der vollständige Text des Abkommens wird wie üblich nach der Unterzeichnung in einigen Wochen veröffentlicht.
Die wesentlichen Punkte sind:
Abgeltungsteuer für die Zukunft: Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 Prozent festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz. Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung grundsätzlich die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist.

  • Um zu verhindern, dass neues unversteuertes Geld in der Schweiz angelegt wird, wurde vereinbart, dass die deutschen Behörden im Sinne eines Sicherungsmechanismus Auskunftsgesuche stellen können, die den Namen des Kunden, jedoch nicht zwingend den Namen der Bank enthalten müssen. Die Gesuche sind zahlenmässig beschränkt und bedürfen eines plausiblen Anlasses. Die Anzahl wird für eine Zweijahresfrist innerhalb einer Bandbreite von 750 bis 999 Gesuchen liegen; anschließend findet eine Anpassung aufgrund der Ergebnisse statt. Sogenannte „Fishing Expeditions“ sind ausgeschlossen.
  • Vergangenheitsbesteuerung: Zur steuerlichen Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Anstelle einer solchen Zahlung sollen die Betroffenen die Möglichkeit haben, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen.
  • Weitere Elemente: Die Schweiz und Deutschland haben beschlossen, den gegenseitigen Marktzutritt für Finanzinstitute zu erleichtern. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben. Ebenfalls wurde die Problematik des Kaufs steuererheblicher Daten gelöst. Zum Paket gehört auch die Lösung der Problematik möglicher Strafverfolgung von Bankmitarbeitern.

Um einerseits ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern und anderseits den Willen zur Umsetzung des Abkommens zu bekunden, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in der Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet.

Das von den Banken vorgestreckte Geld wird anschliessend mit eingehenden Steuerzahlungen verrechnet und den Banken zurückerstattet.
Das Abkommen soll Anfang 2013 in Kraft treten.

 

 

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