Standorte

unsere Standorte

Details bitte hier klicken

unsere Standorte unsere Standorte

Köln

Maternusstraße 44

Köln Köln

Schweiz

Lindenstraße 14
CH - 63410 Baar / Zug

Schweiz Schweiz

Unsere Standorte

Details bitte hier klicken

Unsere Standorte Unsere Standorte

Mandanteninformationen

Mandantenblitzlicht 02/2012

Aktuelle Informationen zu Steuern, Recht, Wirtschaft.
Weiter...

TOP Steuerberater

TOP Steuerberater entschied Focus Money über die GDS!... entschied Focus Money in der Ausgabe 35/2009.


Hier
können Sie den Artikel als PDF herunter laden.

Steuern

Neben allen steuerlichen Aspekten betrachten wir für Sie Ihr Unternehmen immer in seiner Gesamtheit. Details...

International Tax

Der Trend zur Globalisierung steigert auch  den Bedarf an Beratung in steuerlichen Fragen.  Details...

Pro Namibian Children

Wir unterstützen die Organisation Pro Namibian Children e.V.. Details zu dieser Organisation finden Sie hier..

Urteil des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten PDF Drucken

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat mit zwei Urteilen vom 28. Juli 2011 entschieden, dass Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein im Anschluss an das Abitur durchgeführtes Studium nach geltender Rechtslage als Werbungskosten steuerlich anzuerkennen sein können.


In den entschiedenen Fällen hatten die Steuerpflichtigen versucht, Aufwendungen für ihre Berufsausbildung beziehungsweise ihr Studium als vorweggenommene Werbungskosten geltend zu machen. Sie beantragten beim Finanzamt jeweils eine entsprechende Verlustfeststellung. Die  Steuerverwaltung lehnte diese Anträge unter Hinweis auf die seit 2004 geltende Regelung des § 12 Nr. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ab, nach der Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium nicht geltend gemacht werden können, soweit sie nicht im  Rahmen eines Dienstverhältnisses entstanden sind.


Nachdem die Finanzgerichte die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bestätigt hatten, legten die betroffenen Steuerpflichtigen beim BFH Revision ein. In den Revisionsverfahren hat der BFH nun geurteilt, dass die Finanzgerichte unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassung neu zu  entscheiden haben. Das heißt konkret, dass die Finanzgerichte im Einzelfall prüfen müssen, ob und welche Aufwendungen der Kläger jeweils nach den geltenden Grundsätzen zum Werbungskostenabzug steuerlich absetzbar sein können. Das Bundesministerium der Finanzen prüft nunmehr die  gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Eckpunkte, die der BFH in seinem Urteil vorgegeben hat.


So hat der BFH insbesondere klargestellt, dass nach derzeit geltender Rechtslage beruflich veranlasste Aufwendungen dem Grunde nach vorweggenommene Werbungskosten sind. Ein solcher Veranlassungszusammenhang sei regelmäßig gegeben, wenn die erstmalige Berufsausbildung  Berufswissen vermittelt und damit auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist.

 

Enterprise Worldwide

Enterprise Worldwide

Die GDS Unternehmens- gruppe ist ein unab- hängiges Mitglied von Enterprise Worldwide. EW ist eine internationale Allianz von Wirtschafts- prüfungsgesellschaften und Consultingfirmen.