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Am Mittwoch, den 27. Oktober 2010, unterzeichneten der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Amtskollege Hans-Rudolf Merz das neue Doppelbesteuerungsabkommen, welches im Kern einen verbesserten gegenseitigen Informationsaustausch bei Verdacht auf Steuerhinterziehung ermöglicht. Die Schweiz wird in Zukunft Amtshilfe bei Steuerhinterziehung leisten und Finanzdaten weitergeben. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Verdacht auf Steuerbetrug gewährt. Nach Inkrafttreten des neuen Abkommens wird es den deutschen Steuerbeamten leicht gemacht, denn ein bloßes Verdachtsmoment reicht dann aus. Das Ziel des deutschen Fiskus dabei ist es, die richtige Besteuerung des Steuerpflichtigen nach den derzeit geltenden Rechten zu erwirken, und Steuerhinterziehung, Steuerbetrug und Steuerflucht zu verringern. Die Schweiz soll in Zukunft kein Paradies für deutsche Steuerflüchtlinge mehr sein. Wurde früher Auskunft nur über den tatsächlichen Wohnort erteilt, geht es nun darum steuerliche Informationen, die dem Bankgeheimnis unterliegen zu erhalten. Etwa eine Überweisung in die Schweiz oder ein Kontoauszug einer dort ansässigen Bank oder gar ein jährlich stattfindender Urlaub in der Schweiz reichen den Beamten nun aus, um das Bankgeheimnis in der Schweiz auszuhebeln. Diese Beweise sind für die zuständigen Behörden genug Verdachtsmoment, um ein Auskunftsersuchen in der Schweiz zu stellen. Ein kurzer Rückblick: Bereits 1998 startete die OECD eine Initiative zur Regulierung von Offshore-Finanzzentren, die sogenannte "Harmful Tax Competition" Initiative. Zu den ursprünglich 41 identifizierten Ländern, deren Steuergesetzgebung keinen fairen Wettbewerb erlaubte, wurden damals die Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Luxemburg gezählt. Durch die scharfe Vorgehensweise der Brandmarkung von Steueroasen durch die international veröffentlichte Liste, sog. OECD-List of uncooperative Tax Havens, konnten die meisten dieser Staaten zum Einlenken bewegt werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzkrise übten viele Staaten Druck auf die Schweiz aus, was zeitweise für diplomatische Verstimmungen sorgte. Um zu verhindern, daß die Schweiz auf die Schwarze Liste der Steueroasen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) kommt, begann sie deswegen, Steuerabkommen zu unterzeichnen, die eine bessere Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Steuerfragen ermöglichen. Durch die Abkommen auf bilateraler Ebene wurde zwar das Ziel der OECD-Richtlinie ein internationales Besteuerungsrecht zu etablieren verpaßt, jedoch wird das wichtige Ziel eines fairen Wettbewerbsumfeldes erreicht. In Bern wurden am Mittwoch weiterführende Verhandlungen mit dem Ziel die Zusammenarbeit im Steuerbereich und den Marktzugang für Banken zu verbessern beschlossen. Die auf Anfang 2011 vertagten Gespräche sollen sicherstellen, daß die Aussicht auf Steuerhinterziehung für deutsche Steuerzahler kein Anreiz zur Eröffnung eines Kontos in der Schweiz mehr ist. Außerdem ist die Einführung einer Abgeltungssteuer und einer erweiterten Amtshilfe geplant. Insbesondere die Einführung der Abgeltungssteuer stellt eine fiskalpolitische Kehrtwende dar und dies aus mehreren Gründen. Erstens ist eine um 10% höhere Abgeltungssteuer in Höhe von 35 Prozent im Gespräch. Diese wird dann automatisch und anonym nach Berlin überwiesen. Zweitens sollen die Banken auch für die Erträge der letzten zehn Jahre die Abgeltungssteuer berechnen und überweisen. Diese Regelung der Altlasten wäre, drittens, eine strafrechtliche Amnestie durch die Hintertür.
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